Der Unterschied zwischen der Bezeichnung „Brand/Wasser“ und „Geist“ ist gesetzlich geregelt und hat mit der Herstellung zu tun. Bei der Bezeichnung „Geist“ werden die frischen, unvergorenen Früchte mit einem Neutralalkohol (Ethanol) versetzt, der die Aromen und den Geschmack während der Standzeit an sich nimmt. Durch eine sehr feine Destillation mit der Temperatur werden dann die Alkohole mit den Aromen destilliert. Zur Geistherstellung eignen sich nur Früchte mit viel Aromen und wenig Zuckergehalt.